Austritt

Sie fehlen ...

Puzzle mit losem Teil

Sie haben sich nun wirklich zum Austritt aus der evangelischen Kirche entschlossen? Welche Gedanken haben Sie dabei begleitet? War es wegen des Kirchenbeitrages? Haben Sie einfach keinen Bezug mehr zur Kirche? Hat Sie etwas Besonderes verärgert? Gab es vielleicht ein besonderes Erlebnis, das Sie wütend gemacht hat? Wünschen Sie sich etwas, das sich unbedingt verändern soll?

Wir laden Sie ein, Ihre Gedanken mit uns zu teilen. Denn Sie sind uns wichtig.

Wir legen großen Wert auf die Freiheit unserer Mitglieder. Daher ist ein Austritt aus der Kirche jederzeit möglich.

Wir bedauern es jedoch sehr, wenn Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen. Wir würden uns freuen, wenn wir vorher mit Ihnen ins Gespräch kommen dürfen. Schreiben Sie einfach kurz, oder bitten um Rückruf. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf!

Der Austritt ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land anzuzeigen. Mit dem Austritt erlöschen alle Rechte, die mit der Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche A.B. verbunden sind, wie zum Beispiel das aktive und passive Wahlrecht sowie die Patenschaft. Bestehende Kirchenbeitragsforderungen bleiben jedoch bestehen. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.