Pfarrgemeindewechsel

Neue Wurzeln schlagen ODER verwurzelt bleiben

Bäume

Normalerweise bestimmt der Hauptwohnsitz, zu welcher Pfarrgemeinde man gehört. Das Kirchenrecht erlaubt es jedoch den Kirchenmitgliedern, ihre Pfarrgemeinde selbst zu wählen. Ein Umzug muss daher nicht zwangsläufig bedeuten, dass man seine vertraute Kirchengemeinde verlassen muss. Nach einem Umzug haben Kirchenmitglieder das Recht, innerhalb von sechs Monaten einen Bleibeantrag bei ihrer bisherigen Pfarrgemeinde zu stellen.

Kirchenmitglieder haben das Recht, einen Antrag auf Wechsel der Pfarrgemeinde zu stellen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, wie zum Beispiel der regelmäßige Besuch von Gottesdiensten, die Teilnahme an Gemeindekreisen oder eine andere Form der Verbundenheit. Der Antrag ist an das Presbyterium der gewünschten Pfarrgemeinde zu richten. Über den Antrag wird in der nächsten Sitzung des Presbyteriums abgestimmt.